Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Die Kläger begehren die Anwendung von § 34 Einkommensteuergesetz - EStG - auf Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag bei der Einkommensteuer 2013.
Die Kläger werden als Eheleute zur Einkommensteuer zusammenveranlagt.
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