Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Haftungsbescheiden.
Der Kläger war ausweislich des Handelsregisters L. (HR B ...) der alleinige und alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Firma G. GmbH in C., über deren Vermögen im ... 1997 das Konkursverfahren eröffnet und die - nach Einstellung des Konkursverfahrens wegen Masselosigkeit - im Jahr 2003 im Handelsregister gelöscht wurde. Bereits mit Gesellschaftsvertrag vom 00.00.0000 gründete der Kläger die Firma D. GmbH in ... (Handelsregister ...) - im Folgenden: GmbH -. Dort domizilierte die GmbH zunächst in N. (c/o ..., Gewerbeanmeldung, Vorhefter Gewerbesteuerakte), später in ..., .... Allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer der GmbH war ebenfalls der Kläger (... Handelsregister, Vertragsakte).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|