1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist - für den Veranlagungszeitraum 2002 - die Anwendung des § 8b Körperschaftsteuergesetz (KStG) auf anteilige Aktienverluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen.
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