LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.03.2022
18 Sa 141/21
Normen:
§ 17 Satz 1 TzBfG; § 313 Abs. 1 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 09.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 270/20

Anwendungsbereich der Befristungskontrollklage nach § 17 S. 1 TzBfGErgänzende Auslegung einer vertraglichen VerlängerungsklauselArbeitsvertrag mit Verlängerungsklausel eines Fußballspielers

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.03.2022 - Aktenzeichen 18 Sa 141/21

DRsp Nr. 2022/8693

Anwendungsbereich der Befristungskontrollklage nach § 17 S. 1 TzBfG Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Verlängerungsklausel Arbeitsvertrag mit Verlängerungsklausel eines Fußballspielers

1. Der Streit über den Zeitpunkt der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unterfällt dem Anwendungsbereich des § 17 S. 1 TzBfG. 2. Die ergänzende Auslegung eines Vertrags geht der Anpassung desselbigen nach § 313 Abs. 1 BGB voraus. 3. Der Eintritt der Vertragsverlängerung bei entsprechender Zahl von Spieleinsätzen ist nicht gegeben und wegen der Corona-Pandemie auch nicht anders zu bewerten.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 09. Dezember 2020 – 4 Ca 270/20 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 17 Satz 1 TzBfG; § 313 Abs. 1 BGB;

Tatbestand

Die Parteien streiten um den Zeitpunkt, zu dem ihr befristetes Arbeitsverhältnis geendet hat

Der am xx.xx.1986 geborene Kläger hat mit der beklagten Gesellschaft mit Sitz in A welche als DFB-Mitglied mit ihrer 1. Mannschaft in der Spielzeit 2019/2020 in der Regionalliga Südwest spielte, einen befristeten Arbeitsvertrag als Profifußballer und Vertragsspieler für die Zeit von 1. September 2019 bis 30. Juni 2020 geschlossen.