Auf die Rechtsmittel des Klägers werden der Beschluss des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juni 2018 und der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. März 2018 aufgehoben.
Der Antrag des Beklagten vom 28. Februar 2018 wird abgelehnt.
Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf 7.797,48 € festgesetzt.
Der Kläger, Verwalter im Insolvenzverfahren über den Nachlass der K. , hat den Beklagten mit Klageschrift vom 21. Dezember 2017 vor dem Landgericht Frankfurt auf Zustimmung zur Berichtigung von Grundbüchern sowie auf Abtretung damit zusammenhängender Rechte in Anspruch genommen. Nach Zustellung der Klage hat der Beklagte die geltend gemachten Ansprüche unter Verwahrung gegen die Kostenlast anerkannt. Das Landgericht hat am 22. Februar 2018 ein Anerkenntnisurteil erlassen und dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
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