Die Klägerin begehrt den Erlass von Aussetzungszinsen und Säumniszuschlägen.
I.
Die Klägerin ließ in den Jahren 1998 und 1999 mehrere Sendungen Bananen aus Ecuador unter Inanspruchnahme einer spanischen Lizenz und eines Kontingentzollsatzes zum freien Verkehr abfertigen.
1. In der Folge von zollamtlichen Untersuchungen erhob der Beklagte am 04.07.2001 mit einem Steueränderungsbescheid über umgerechnet rund EUR 706.000 die Differenz zwischen dem gewährten Kontingentzollsatz und dem Drittlandszollsatz nach, weil die von der Klägerin für die streitgegenständlichen Einfuhren verwendeten Lizenzen ge- oder verfälscht gewesen seien. Der Betrag wurde mit weiterem Änderungsbescheid vom 17.08.2001 relativ geringfügig auf umgerechnet rund EUR 699.000 herabgesetzt.
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