I.
Streitig sind die Voraussetzungen des § 41a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Einschiffsgesellschaft in der Rechtsform einer KG und betreibt das im deutschen Schiffsregister eingetragene Frachtmotorschiff MS W unter deutscher Flagge. W ist der Komplementär der Klägerin. In dieser Eigenschaft war er bis zum 31. Dezember 2001 für die Bereederung der MS W zuständig.
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