Unter Änderung des Haftungsbescheides über Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag für 1998 bis 2002 vom 7. März 2003 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 7. Mai 2003 wird die Haftungssumme für 1998 für Lohnsteuer von 46.139,53 € und Solidaritätszuschlag von 2.523,68 € auf 3.914,63 € Lohnsteuer und 201,32 € Solidaritätszuschlag sowie für 1999 für Lohnsteuer von 19.282,44 € und Solidaritätszuschlag von 1.042,42 € auf 4.729,46 € Lohnsteuer und 242,01 € Solidaritätszuschlag reduziert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens haben der Kläger zu 15 v.H. und der Beklagte zu 85 v.H. zu tragen.
III.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|