FG Sachsen, vom 20.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 2353/99
Arbeitgeberbeiträge für Chorsänger
BFH, Urteil vom 27.06.2006 - Aktenzeichen IX R 77/01
DRsp Nr. 2006/25781
Arbeitgeberbeiträge für Chorsänger
1. Zum Begriff der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1EStG.2. Zum Arbeitslohn gehören auch Beiträge, die ein Arbeitgeber für die Zukunftssicherung eines Arbeitnehmers an einen Dritten leistet.3. Arbeitgeberbeiträge, die an die Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen für einen beim staatlichen Ballhausangestellten Chorsänger entrichtet werden, sind gemäß § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei.