Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren Geschäftsanteile von den Gesellschaftern A mit 150 000 DM, B mit 100 000 DM und C mit 26 250 DM gehalten werden. Der Gesellschafter A ist alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der GmbH. Beschlüsse der Gesellschafter werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorschreiben.
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