FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 11.02.2003
4 K 30742/99
Normen:
LStDV § 1 Abs. 1, 2 ; LStR 1996 Abschn. 67; EStG (1990) § 19 Abs. 1 § 40 Abs. 3 § 40a ; EStG (1997) § 19 Abs. 1 § 40 Abs. 3 § 40a ;

Arbeitnehmereigenschaft von Werbeverteilern; Nachforderung pauschaler Lohnsteuer vom Arbeitgeber

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.02.2003 - Aktenzeichen 4 K 30742/99

DRsp Nr. 2003/7831

Arbeitnehmereigenschaft von Werbeverteilern; Nachforderung pauschaler Lohnsteuer vom Arbeitgeber

1. Ob eine Arbeitnehmereigenschaft zu bejahen ist, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, wobei die für bzw. gegen die Nichtselbständigkeit sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen und Einzelmerkmale nach ihrer Bedeutung zu gewichten sind. 2. Die Abwägung nach LS. 1 führt im entschiedenen Einzelfall zu dem Ergebnis, dass Werbezettelverteiler nicht als Arbeitnehmer eines Werbemittelvertriebs anzusehen sind, und demgemäß der gegen den Vertrieb als Arbeitgeber ergangene Nachforderungsbescheid über pauschale Lohnsteuer aufzuheben ist.

Normenkette:

LStDV § 1 Abs. 1, 2 ; LStR 1996 Abschn. 67; EStG (1990) § 19 Abs. 1 § 40 Abs. 3 § 40a ; EStG (1997) § 19 Abs. 1 § 40 Abs. 3 § 40a ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob für die Klägerin tätige Werbezettelverteiler als Arbeitnehmer der Klägerin anzusehen sind.