I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Verzicht des Arbeitgebers auf die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Arbeitnehmer wegen eines bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss am betrieblichen PKW entstandenen Unfallschadens zu Arbeitslohn führt oder ob die 1 v.H.-Regelung in § 8 Abs. 2 Sätze 2 ff. i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch insoweit Abgeltungswirkung entfaltet.
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