I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war als ... beim B-e.V. (Arbeitgeber) angestellt und erzielte aus dieser Tätigkeit in den Streitjahren 1994 bis 1998 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Januar 1994 gewährte die X-Bank dem Kläger zum Kauf einer Eigentumswohnung ein Darlehen über 120 000 DM. Der jährliche Zinssatz belief sich auf 6,85 v.H. Im Oktober 1994 schloss der Arbeitgeber mit der X-Bank eine Zinsübernahmevereinbarung. Darin verpflichtete er sich gegenüber der X-Bank zur Zahlung von 0,85 v.H. Zinsen auf das genannte Darlehen rückwirkend ab Juli 1994. Die sog. Ausgleichszahlungen in Höhe von 358 DM sollten jeweils halbjährlich im Voraus entrichtet werden.
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