Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielte als Geschäftsführer der Fa. X-GmbH Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Beim Arbeitgeber des Klägers fand eine Außenprüfung statt. Dabei stellte der Prüfer fest, dass der Arbeitgeber anlässlich des 70. Geburtstags des Klägers für Kunden, Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer der GmbH einen Empfang veranstaltet und dafür Aufwendungen in Höhe von 3 862 DM getätigt hatte. Aufgrund einer Kontrollmitteilung änderte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) den Einkommensteuerbescheid der Kläger für 1993 vom 8. Februar 1995 gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 der () und erhöhte die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um 3 862 DM.
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