Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die dem Kläger im Streitjahr zugeflossene Zahlung als Arbeitslohn steuerbar ist respektive inwieweit die in 2010 erfolgte Erstattung sich einkommensmindernd auswirkt.
Der Kläger war bis zum 30.10.2004 bei der H-Q NV & Co. KG (KG) angestellt. Den Teilbetrieb, in dem der Kläger beschäftigt war, übertrug die KG auf die H … GmbH (GmbH). Das gemäß § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf die GmbH übergehende Arbeitsverhältnis wurde zunächst zwischen dem Kläger und der GmbH fortgesetzt.
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