BFH - Urteil vom 07.05.2009
VI R 8/07
Normen:
EStG § 3; EStG § 3; EStG § 19 Abs. 1; EStG § 52 Abs. 35;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 11.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 307/06

Arbeitslohncharakter einer vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährten Zusatzversorgung durch Gruppenversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); Bedeutung des tatsächlichen Eintritts des Versicherungsfalls und des Umfangs der tatsächlich erhaltenen Leistungen für den Arbeitslohncharakter; Steuerfreiheit von Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die VBL

BFH, Urteil vom 07.05.2009 - Aktenzeichen VI R 8/07

DRsp Nr. 2009/16460

Arbeitslohncharakter einer vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährten Zusatzversorgung durch Gruppenversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); Bedeutung des tatsächlichen Eintritts des Versicherungsfalls und des Umfangs der tatsächlich erhaltenen Leistungen für den Arbeitslohncharakter; Steuerfreiheit von Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die VBL

1. Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die VBL, die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen die VBL verschaffen, führen im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn. 2. Für den Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Versicherungsfall bei dem begünstigten Arbeitnehmer überhaupt eintritt und welche Leistungen dieser letztlich erhält. 3. Als Arbeitslohn anzusehende Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die VBL sind weder nach § 3 Nr. 62 EStG noch nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei.

Normenkette:

EStG § 3; EStG § 3; EStG § 19 Abs. 1; EStG § 52 Abs. 35;

Gründe:

I.