FG Köln - Urteil vom 24.09.2003
12 K 428/03
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;

Arbeitslohn/Sachbezug

FG Köln, Urteil vom 24.09.2003 - Aktenzeichen 12 K 428/03

DRsp Nr. 2004/1172

Arbeitslohn/Sachbezug

1. Einem Arbeitnehmer zugewandte Vorteile sind kein Arbeitslohn, wenn diese Vorteile sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen. 2. Das Angebot einer Wirbelsäulentrainingstherapie, die geeignet ist Arbeitsausfällen vorzubeugen, ist daher kein steuerpflichtiger Sachbezug.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die lohnsteuerrechtliche Behandlung der vom Kläger getragenen Aufwendungen für eine seinen Mitarbeitern auf freiwilliger Basis angebotene Trainingstherapie der Wirbelsäule.