Arbeitslosenmeldung des volljährigen, unter 21 Jahre alten Kindes durch Antrag auf ALG II in einem Zeitraum von drei Monaten vor dem tatsächlichen Beginn der Arbeitslosigkeit
FG Sachsen, Urteil vom 24.03.2009 - Aktenzeichen 5 K 2355/06 (Kg)
DRsp Nr. 2009/10516
Arbeitslosenmeldung des volljährigen, unter 21 Jahre alten Kindes durch Antrag auf ALG II in einem Zeitraum von drei Monaten vor dem tatsächlichen Beginn der Arbeitslosigkeit
1. Für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1EStG in der ab 1.1.2003 gültigen Fassung braucht das volljährige Kind nicht mehr arbeitslos im Sinne des SGB III zu sein, es genügt vielmehr, dass das noch nicht 21 Jahre alte Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einem Arbeitsamt im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist.
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