Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 3. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 30. März 2017 -
Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen.
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