SG Berlin, vom 25.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 25 U 139/20
Arbeitsunfall beim BetriebssportSportliche Betätigung als versicherte Tätigkeit in der gesetzlichen UnfallversicherungErforderlichkeit des betrieblichen Zusammenhangs im Sinne des SGB VII bei einem SportunfallInnerer Zusammenhang der sportlichen Betätigung mit einer betrieblichen TätigkeitDefinition der betrieblichen GesundheitsförderungDefinition der betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2023 - Aktenzeichen L 3 U 66/21
DRsp Nr. 2023/6695
Arbeitsunfall beim BetriebssportSportliche Betätigung als versicherte Tätigkeit in der gesetzlichen UnfallversicherungErforderlichkeit des betrieblichen Zusammenhangs im Sinne des SGB VII bei einem SportunfallInnerer Zusammenhang der sportlichen Betätigung mit einer betrieblichen TätigkeitDefinition der betrieblichen GesundheitsförderungDefinition der betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung
1. Eine sportliche Betätigung als Betriebssport steht nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat, regelmäßig stattfindet, der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Unternehmensangehörige beschränkt ist, Übungszeit und Übungsdauer im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen und der Sport unternehmensbezogen organisiert ist (vgl. BSG, Urteile vom 28. Juni 2022 – B 2 U 8/20 R = SozR 4-2700 § 2 Nr. 58, und vom 13. Dezember 2005 – B 2 U 29/04 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 16).
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