FG Hessen - Urteil vom 07.04.2000
13 K 7057/98
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ; LStDV § 1 Abs. 2 ;

Arbeitsverhältnis; Angehöriger; Arbeitszeit; Stundennachweis - Arbeitsverhältnis zwischen Angehörigen ohne feste Arbeitszeit

FG Hessen, Urteil vom 07.04.2000 - Aktenzeichen 13 K 7057/98

DRsp Nr. 2003/2749

Arbeitsverhältnis; Angehöriger; Arbeitszeit; Stundennachweis - Arbeitsverhältnis zwischen Angehörigen ohne feste Arbeitszeit

Ein Arbeitsverhältnis zwischen Angehörigen ist bei fehlender Vereinbarung einer festen Arbeitszeit steuerlich nur anzuerkennen, wenn ein belegmäßiger Nachweis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden geführt wird.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ; LStDV § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger bezog in den Streitjahren aus der Entwicklung von Patenten Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus deren Verwertung Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Im Dezember 1990 schloss er mit seinem damals siebzehnjährigen, die Schule besuchenden Sohn, einen Arbeitsvertrag. Danach sollte der Sohn 35 Stunden im Monat gegen eine Vergütung von DM 430,-- monatlich verschiedene Hilfsarbeiten für die betriebliche Tätigkeit des Klägers leisten. Wegen der einzelnen übernommenen Tätigkeiten wird auf eine schriftliche Erklärung des Sohnes vom 18.09.1999 (Bl. 37 d.A. FG) verwiesen.

Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden wurden nicht geführt. Der Kläger und sein Sohn haben jedoch übereinstimmend versichert, dass die vereinbarte Arbeitszeit im Monat immer erreicht worden wäre.

Der Kläger beantragt,