I. Streitig ist, ob die verbilligte Überlassung einer durch eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Arbeitgebers verwalteten Wohnung einkommensteuerlich als Lohn zu erfassen ist.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war zunächst als beamteter Arbeitnehmer bei der A und danach, so auch im Streitjahr, bei deren Rechtsnachfolgerin, der B-AG, nichtselbständig tätig. Die A und später die B-AG hatten dem Kläger eine Wohnung zur Miete überlassen.
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