BFH vom 11.04.1997
III B 142/96

Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und erwachsenen Kindern

BFH, vom 11.04.1997 - Aktenzeichen III B 142/96

DRsp Nr. 1998/1310

Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und erwachsenen Kindern

sind steuerlich nur dann anzuerkennen, wenn sie nach Inhalt und Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen.

Für die Praxis: