Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.06.2020 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von Mehrarbeitsvergütung.
Der Kläger ist seit dem Mai 2018 aufgrund eines mündlichen Arbeitsvertrages als Fahrer bei der Beklagten, die eine Spedition betreibt, beschäftigt. Sein Monatslohn beträgt 2.800,00 €. Der Kläger hat regelmäßig mehr als 174 Stunden den Monat gearbeitet. Wegen der Einzelheiten der Anzahl der Arbeitsstunden wird auf Bl. 3 ff. d. A. verwiesen.
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