FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.09.2008
14 K 6286/04 B
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b ; EStG § 9 Abs. 5 ;

Arbeitszimmer-Bungalow auf Wohngrundstück kein außerhäusliches Arbeitszimmer; Tätigkeitsmittelpunkt eines EDV-Dozenten

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.09.2008 - Aktenzeichen 14 K 6286/04 B

DRsp Nr. 2008/21179

Arbeitszimmer-Bungalow auf Wohngrundstück kein außerhäusliches Arbeitszimmer; Tätigkeitsmittelpunkt eines EDV-Dozenten

1. Ein Arbeitszimmer in einem Bungalow, welcher auf dem vom Steuerpflichtigen bewohnten Hausgrundstück unmittelbar neben dem Wohnhaus liegt, ist in die häusliche Sphäre eingebunden und damit als häusliches Arbeitszimmer anzusehen, auch wenn der Bungalow über einen separaten Eingang verfügt. 2. Ein EDV-Dozent, der - im häuslichen Arbeitszimmer vorbereitete -Schulungen in MS-Office Produkten und Spezialprogrammen im Seminarraum seines Arbeitgebers und beim Kunden erteilt, hat seinen Betätigungsmittelpunkt nicht im häuslichen Arbeitszimmer.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b ; EStG § 9 Abs. 5 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die steuerliche Berücksichtigungen von Aufwendungen für ein Heimbüro. Die Kläger sind Ehegatten und wurden in den Streitjahren gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.