Streitig ist im Rahmen der Einkommensteuer (ESt)- Veranlagung 1996 u.a., ob die Aufwendungen eines beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) angestellten amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten (Wk) abzugsfähig sind.
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