I.
Streitig ist, ob Aufwendungen der Klägerin für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit anzuerkennen sind.
Die Kläger sind Ehegatten und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Die Klägerin hatte in den Streitjahren als Schulleiterin der Schule in A-Stadt eine Unterrichtsverpflichtung von 14 Wochenstunden. Ihr stand in der Schule ein Dienstzimmer zur Verfügung.
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