Die Kläger sind verheiratet und wurden im Streitjahr 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger bezog u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Bankdirektor sowie aus selbständiger Tätigkeit als Aufsichts- und Verwaltungsrat bzw. Dozent. Bei den diesbezüglichen Betriebsausgaben waren Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im damaligen Wohnhaus (...) in Höhe von DM 2.400,- enthalten.
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