Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 15.11.2016, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Ingolstadt sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug.
1. 2.
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