I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz - Außenkammern Bautzen - vom 03.01.2017, Az.:
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
III. Das angefochtene Urteil sowie das Senatsurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Wert des Streitgegenstands des Berufungsverfahrens wird festgesetzt auf 6.679.12 EUR.
I.
Der Kläger begehrt die Rückabwicklung eines Kaufvertrags mit der Beklagten über einen gebrauchten Pkw S. nach Anfechtung seiner Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung über erhöhte Stickoxid-Abgaswerte und hiervon ausgehend die Rückzahlung des um den Rückkaufserlös reduzierten Kaufpreises sowie die Zahlung einer so bezeichneten Nutzungsentschädigung.
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