Artikel 310 EGStGB
FNA: 450-16
Fassung vom: 02.03.1974
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Cannabisgesetz, BGBl. I Nr. 109 vom 2024-03-27

Artikel 310 EGStGB Bekanntgabe der Verurteilung

Artikel 310 Bekanntgabe der Verurteilung

EGStGB ( Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch )

Die Vorschriften des neuen Rechts über die gerichtliche Anordnung, daß eine Verurteilung öffentlich bekanntgemacht wird, gelten auch für Taten, die vor dem 1. Januar 1975 begangen worden sind.