Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Konstanz vom 12. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Antrags- und Beschwerdeverfahren endgültig auf xxx € festgesetzt.
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