Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. September 2015 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 40.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.8.2011 zu zahlen.
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