Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 7.3.13 - 6 O 3/9 - geändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 375.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 9.12.09 zu zahlen.
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