1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 11. Mai 2018, Az.
2. (...)
I.
Der Kläger hat von den Beklagten Schmerzensgeld und die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden begehrt mit dem Vorwurf, sie hätten ihn während bzw. in Folge eines arthroskopischen Knieeingriffs vom 28.01.2015 fehlerhaft behandelt.
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