Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Erstattung von Behandlungskosten.
Der Kläger ist bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert. Seit dem 1. Januar 2014 hat er das Verfahren der Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips gewählt.
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