I. Der im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts X (Wohnsitz-FA) wohnhafte Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb im Streitjahr 1992 zunächst als Einzelunternehmer ein Vermessungsbüro, welches er zum 1. September 1992 nach Verlegung der Betriebsräume auch bei dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) als Einzelunternehmen angemeldet hatte. Das Wirtschaftsjahr entsprach dem Kalenderjahr. Am 24. Oktober 1992 traf der Kläger (A.) mit Herrn Dr. B. folgende privatschriftliche Vereinbarung:
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