FG Sachsen - Urteil vom 11.08.2009
3 K 2439/02
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 12 Nr. 1; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1;

Auch bei homogenem Teilnehmerkreis kein Werbungskostenabzug für eine vom Besuch der meisten touristisch interessanten Stätten Israels geprägte einwöchige Israel-Studienfahrt einer Gymnasiallehrerin für Deutsch, Kunst und Kunstgeschichte; kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht

FG Sachsen, Urteil vom 11.08.2009 - Aktenzeichen 3 K 2439/02

DRsp Nr. 2009/22879

Auch bei homogenem Teilnehmerkreis kein Werbungskostenabzug für eine vom Besuch der meisten touristisch interessanten Stätten Israels geprägte einwöchige Israel-Studienfahrt einer Gymnasiallehrerin für Deutsch, Kunst und Kunstgeschichte; kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht

1. Stehen im Mittelpunkt einer einwöchigen Israel-Studienfahrt einer Lehrerin am Gymnasium für Deutsch, Kunst und Kunstgeschichte die meisten touristisch interessanten Stätten Israels, die auch bei bei Studienreisen von Touristikunternehmen bereist werden, und sind die ausschließlich beruflich veranlassten Zeitanteile der Reise von untergeordneter Bedeutung, so ist auch dann nicht von einer insgesamt nahezu ausschließlich beruflichen Veranlassung der Reise als Voraussetzung für den Werbungskostenabzug auszugehen, wenn u. a. an der Reise ausschließlich Lehrer teilgenommen haben, auf die Belange der Lehrer eingehende Führungen durch Kunsthistoriker stattgefunden haben, Museen besucht wurden, die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit Künstlern geboten wurde, die berufliche Veranlassung der Reise durch die Schulleistung bestätigt und ein Zuschuss zu den Reisekosten gewährt wurde.