Auch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung bzw. Untreue des früheren Betreuers der Erblasserin kein Anspruch eines Miterben auf Einsicht in die Grunderwerbsteuerakte betreffend einen vom Betreuer als Vertreter der Erblasserin vorgenommenen Grundstücksverkauf
FG München, Urteil vom 08.07.2015 - Aktenzeichen 4 K 2738/14
DRsp Nr. 2015/18345
Auch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung bzw. Untreue des früheren Betreuers der Erblasserin kein Anspruch eines Miterben auf Einsicht in die Grunderwerbsteuerakte betreffend einen vom Betreuer als Vertreter der Erblasserin vorgenommenen Grundstücksverkauf
1. Die AO 1977 enthält keine Regelung, nach der ein Anspruch auf Akteneinsicht im steuerlichen Verwaltungsverfahren besteht. Der Steuerpflichtige hat jedoch ein Recht darauf, dass die Finanzbehörde über seinen Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet, weil sie nicht gehindert ist, in Einzelfällen Akteneinsicht zu gewähren.
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