Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darum, ob es sich bei der Erteilung einer Erlaubnis zum steuerbegünstigten Bezug von Strom um einen Grundlagenbescheid im Sinne von § 171 Abs. 10 Abgabenordnung – AO – handelt und damit die verlängerte Festsetzungsfrist gemäß § 171 Abs. 3 AO anwendbar ist.
Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin der im Jahr … auf sie verschmolzenen B AG (nachfolgend nur: Klägerin), die im Jahr … auch die C mit Strom belieferte.
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