Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 22.11.1995 erwarb die Klägerin ein Grundstück in L..... Als Kaufpreis wurden 550.000,00 DM vereinbart. Zusätzlich behielt sich die Veräußerin an Teilen des Grundstücks ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit vor. Der Wert dieses Wohnrechts wurde übereinstimmend auf ca. 59.000,00 DM geschätzt.
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