Aufenthaltsdauer i.S. des Art. 20 Abs. 1 DBA-USA eines an einer US-amerikanischen Universität tätigen Professors bei Beurlaubung für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland; Keine Kürzung des Vorwegabzug bei keinem im Inland zu besteuernden Arbeitslohn
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2001 - Aktenzeichen 14 K 341/94
DRsp Nr. 2001/16274
Aufenthaltsdauer i.S. des Art. 20 Abs. 1 DBA-USA eines an einer US-amerikanischen Universität tätigen Professors bei Beurlaubung für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland; Keine Kürzung des Vorwegabzug bei keinem im Inland zu besteuernden Arbeitslohn
1. Der Lauf der Zwei-Jahres-Frist in Art. 20 Abs. 1 Satz 1 DBA-USA für die Bestimmung der Dauer des USA-Aufenthalts eines an einer US-amerikanischen Universität lehrenden deutschen Professors mit Familienwohnsitz in Deutschland wird nicht dadurch unterbrochen, dass er von der Universität vor Ablauf von zwei Jahren seit Beginn seines Aufenthalts in den USA für eine einjährige Forschungstätigkeit in Deutschland beurlaubt wird, wenn er --unabhängig vom Aufenthalt seiner Familie-- in regelmäßigen Abständen von weniger als sechs Monaten für mehrere Wochen (1,5 bis zu 8) u.a. zur Betreuung von Doktoranden in die USA zurückkehrt. Währt der Aufenthalt in der USA aufgrund des durch die häufige Rückkehr in die USA einzubeziehenden Zeitraums der Forschungstätigkeit in Deutschland länger als zwei Jahre, sind die Einkünfte aus der Hochschullehrertätigkeit von Beginn an gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-USA in den USA zu besteuern.2. Der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen i.S. des § Abs. Nr. ist nicht zu kürzen, wenn kein in Deutschland steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen wird.
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