Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Verfahren
I.
Streitig ist die Wirksamkeit eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Insolvenzverwalter bekannt gegebenen Einkommensteuerbescheids.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn B. B war im Kalenderjahr 2014 (Streitjahr) Alleingesellschafter und Geschäftsführer der C GmbH, die wiederum Alleingesellschafterin der D GmbH war.
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