Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Aufforderung des Beklagten (des Finanzamts - FA -) zur termingebundenen Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2011 rechtmäßig ist.
Die Kläger werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Jahre 2010 bezogen sie u. a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Aus dem Abrechnungsteil des Bescheides für 2010 über Einkommensteuer vom xx.07.2011 ergab sich für Einkommensteuer eine Abschlusszahlung in Höhe von knapp 27.000 Euro.
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