FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.06.2022
13 K 8105/21
Normen:
StBerG § 14 Abs. 1 Nr. 5;
Fundstellen:
DStRE 2023, 446

Aufforderung zur Änderung der gültigen Beitragsordnung als Eingriff der Aufsichtsbehörde in die Satzungsautonomie eines LHV

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.06.2022 - Aktenzeichen 13 K 8105/21

DRsp Nr. 2022/12945

Aufforderung zur Änderung der gültigen Beitragsordnung als Eingriff der Aufsichtsbehörde in die Satzungsautonomie eines LHV

Tenor

Der Bescheid über die Aufforderung zur Änderung der Beitragsordnung vom 12. März 2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Mai 2021 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckten Betrages leistet.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

StBerG § 14 Abs. 1 Nr. 5;

Tatbestand

Der Kläger, ein LHV, wehrt sich gegen die von dem Beklagten erforderte Änderung seiner Beitragsordnung.

Der Kläger übersandte dem Beklagten am 23. November 2020 die ab 1. Januar 2021 geänderte Beitragsordnung. Diese enthielt unter § 2 Abs. 1 - Beitragshöhe - folgende Regelung: