Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 19. August 2020 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind für das Klage- und das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin und Berufungsbeklagte (im Weiteren: Klägerin) wendet sich gegen die Aufforderung des Beklagten und Berufungsklägers (im Weiteren: Beklagter), einen Antrag auf vorzeitige Altersrente zu stellen.
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