Streitig ist, ob der Kläger zwei Eigentumswohnungen im Streitjahr 1995 oder bereits im Jahr 1990 entnommen hat.
Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Gesellschafter und Geschäftsführer einer ... GmbH. Er ist Eigentümer mehrerer Grundstücke, aus denen er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt.
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