Tenor:
Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 2000 vom 1. Oktober 2008 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt, soweit der Antragsgegner von einem höheren Geschäftswert als 2.434.282 DM ausgegangen ist (siehe II 2 c (3) der Gründe). Im übrigen wird der Antrag als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden zu 1/10 dem Antragsgegner und zu 9/10 den Antragstellern auferlegt.
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