I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger erwarb mit notariell beurkundetem Vertrag vom 16. Dezember 1998 ein Mietwohngrundstück zu einem Kaufpreis von 3,9 Mio. DM, fällig bis zum 31. Dezember 1998. Die Finanzierung war ihm von seiner Bank zunächst zugesagt, schlug letztlich aber fehl. Am 23. Dezember 1998 hoben die Verkäuferin und der Kläger den Kaufvertrag wegen der nicht möglichen Finanzierung auf. Der Kläger musste an die Verkäuferin 250 000 DM Schadensersatz leisten.
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