Aufgabegewinn für beruflich genutzte Räume im Einfamilienhaus
FG Düsseldorf, vom 30.06.2004 - Aktenzeichen 7 K 1882/02 E
DRsp Nr. 2005/3127
Aufgabegewinn für beruflich genutzte Räume im Einfamilienhaus
Erwerben Ehegatten jeweils zur Hälfte ein Einfamilienhaus und nutzt einer der beiden Ehegatten Räume dieses Hauses für betriebliche Zwecke, führt dies nicht dazu, dass der hälftige Miteigentumsanteil des nicht unternehmerisch tätigen Ehegatten an diesen Räumen zum Betriebsvermögen gehört. Im Fall der Betriebsbeendigung oder Entnahme ist daher für den hälftigen Miteigentumsanteil des nicht unternehmerisch tätigen Ehegatten kein (Aufgabe-)Gewinn anzusetzen.